Kenntnisse und Kompetenzen unserer MitarbeiterInnen in den Bereichen Beratung und Sachbearbeitung

  • Zielgerichtete Akquisition von Anträgen und Antragstellern zur Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Programme und des ESF und zur Sicherung der Mittelbindungen in den Programmbereichen
  • Sachgerechte und rechtskonforme Anwendung der EU-Verordnungen und der landesrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Prüfung von Anträgen, der Erarbeitung von Bewilligungsbescheiden bzw. Zuwendungsverträgen und der Prüfung von Verwendungsnachweisen
  • Juristische Kompetenzen bei der Beurteilung komplexer Sachverhalte im Zuwendungs- und Vergaberecht, deren Umsetzung auf zivilrechtliche Verfahren und bei der Anwendung anderer rechtlicher Normen
  • Fundierte Kenntnisse in diversen arbeitsmarktpolitischen Programmen und Richtlinien sowie angrenzenden Förderbereichen auch anderer Länder und des Bundes
  • Fachliche Kompetenzen in allen Bereichen der ESF-Förderung (unternehmensnahe Förderung, zielgruppenorientierte Förderung, Berufsbildung etc.) zur Beurteilung von Anträgen und Konzepten
  • Methodisches Instrumentarium zur Bewertung und zum Vergleich von Projektkonzepten innerhalb von Ideenwettbewerben
  • Methodische und soziale Kompetenzen zur Moderation von Entwicklungsprozessen in Netzwerken und der Zusammenarbeit von Arbeitsmarktakteuren
  • Kompetenzen in der Beratung von Unternehmen auf dem Gebiet der Personal- und Organisationsentwicklung und des Personal- und Qualifikationsmanagements
  • Planung, Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Workshops und Konferenzen im Rahmen der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit

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